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Vertragsrecht

Selbstverständlich sind wir auch im allgemeinen Zivilrecht und im gesamten Vertragsrecht für Sie tätig. 

Ein Vertrag wird zwischen zwei oder mehr Personen geschlossen. Er begründet gegenseitige Verpflichtungen oder führt unmittelbar Rechtswirkungen herbei. 

Aufgrund der in Deutschland bestehenden Vertragsfreiheit, steht es jedem frei, ob und mit wem er einen Vertrag schließt. Ist der Vertrag jedoch einmal geschlossen, gilt der Grundsatz “pacta sund servanda” zu Deutsch “Verträge sind einzuhalten”.

Nur ausnahmsweise, nämlich, wenn die Vertragsparteien dies vereinbart haben oder das Gesetz dies zulässt, kann man sich von einem einmal geschlossenen Vertrag wieder lösen. 

Das Gesetz kennt eine Vielzahl von Vertragstypen:

  • Kaufvertrag
  • Reisevertrag
  • Leasingvertrag
  • Maklervertrag
  • Schenkungsvertrag
  • Mietvertrag
  • Darlehnsvertrag
  • Pachtvertrag
  • Leihvertrag
  • Bürgschaftsvertrag
  • Dienstvertrag
  • Ehevertrag
  • Werkvertrag
  • Erbvertrag
  • Geschäftsbesorgungsvertrag
  • und viele mehr

Daneben gibt es noch den Vertrag “sui geniris”, zu Deutsch “eigene Art”, der keinem bestimmten Typus zugeordnet werden kann.

Unsere Leistungen im Vertragsrecht:

  • Erstellung und Überprüfung von Verträgen
  • Erstellung und Überprüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Beratung und Vertretung bei Leistungsstörung bereits geschlossener Verträge
  • und so weiter