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Insolvenzrecht

Wir stehen Ihnen in allen Fragen des Insolvenzrechts zur Seite und erarbeiten individuelle Lösungen, um Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Selbständiger, Verbraucher, Vertretungsorgan, Gesellschafter oder als Gläubiger durch eine Insolvenz betroffen sind oder in welchem Stadium sich das Verfahren befindet.

Für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist zumeist nur ein ordnungsgemäßer Antrag erforderlich. Aufgrund der speziellen Rechtsmaterie sollte dies allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass den Uninformierten die Folgen unangenehm überraschen können. Dies gilt selbstverständlich auch für Handlungen in späteren Verfahrensabschnitten – nicht nur für den insolventen Schuldner.

Ist ein Insolvenzverfahren überhaupt notwendig? Welche Auswirkungen hat es für mich, meinen Geschäftsbetrieb, meine Altersvorsorge? Welche Rechte und Pflichten bestehen? Wie kann ich trotz Insolvenz meine Forderung und Ansprüche durchsetzen? Droht eine Inanspruchnahme durch den Insovlenzverwalter für mich persönlich, für Gesellschafter oder nahe stehende Personen? Wann droht eine strafrechtliche Verfolgung? In welchen Fällen besteht die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung? 

Diese und weitere Fragen erfordern eine rechtzeitige und umfassende Bestandsaufnahme und zumeist eine ausführliche rechtliche Beratung.

Selbstverständlich führen wir zur Vorbereitung einer Verbraucherinsolvenz für Sie auch den zwingenden außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch und stellen die gesetzlich erforderliche Bescheinigung aus.

Auch während des Verfahrens ergibt sich für die Betroffenen zumeist das Erforderniss einer anwaltlichen Begleitung. So können beim Schuldner Fragen bei der Zuordnung oder Verwertung der Insolvenzmasse entstehen; bei einer Inanspruchnahme durch den Verwalter oder einem Versagungsantrag ist dagegen eine anwaltliche Beratung dringend empfohlen. Gleiches gilt bei der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit während der Insolvenz.

Selbstverständlich stehen wir auch Gläubigern bei der Verfolgung ihrer Ansprüche zur Seite. Wir prüfen bestehende Aussonderungs- und Absonderungsrechte, nehmen die Forderungsanmeldung vor und setzen die Ansprüche notfalls auch mittels gerichtlicher Hilfe durch. Sollte dies für die Wahrnehmung Ihrer Gläubigerrechte erforderlich sein, nehmen wir auch an Gläubigerversammlungen teil, stellen den Kontakt zu dem Verwalter her oder helfen Ihnen bei der Begründung eines Antrages auf Versagung der Restschuldbefreiung.

Nicht zuletzt gehört zu unseren Leistungen die Abwehr insolvenzrechtlicher Anfechtungsklagen oder von gesellschaftlichen Haftungsansprüchen durch den Insolvenzverwalter.