Im Bereich des Steuerrechtes beraten wir unsere Mandanten umfassend im Hinblick auf eine steuerliche optimierte Gestaltung von persönlichen und / oder unternehmerrischen Lebenssachverhalten.
Daneben vertreten wir selbstverständlich die Interessen unserer Mandanten auch gegenüber den Finanzbehörden, Finanzgerichten und gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.
Insbesondere sind wir im Bereich des Steuerrechts auf folgenden Gebieten tätig:
allgemeine steuerliche Beratung und Konzeption
Fragen des Einkommen-, Körperschafts-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerrechts
Außensteuerrecht
Doppelbesteuerungsabkommen
Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer
Einsprüche und Rechtsbehelfe gegen Bescheide der Finanzbehörden