Miet- und Pachtrecht
Kaum ein anderes Rechtsgebiet bietet ein derart hohes Konfliktpotential, wie das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht. Dies ist dadurch begründet, dass es sich bei den eigenen 4 Wänden zugleich um den eigentlichen Bereich der Privatsphäre handelt. Ähnliches gibt es im gewerblichen Bereich, da es sich auch bei diesen Räumen um die zumeist existenzsichernde Lebensgrundlage handelt oder die Mieteinnahmen selbst die Existenz sichern.
Die sich aus den unterschiedlichen Interessen ergebenden rechtlichen Probleme betreffen dabei Eigentümer, Mieter, Hausverwaltungen oder Beiräte gleichermaßen.
Konflikte können bereits im Rahmen der Vertragsanbahnung beginnen, dort aber zugleich am effizientesten verhindert werden. Denn die rechtlich saubere und eindeutige Vertragsgestaltung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten lässt spätere langwierige und kostenträchtige Auseinandersetzungen und Auslegungsprobleme vermeiden. Dies gilt sowohl für den Abschluss eines Mietvertrages, als auch für die Prüfung der Unterlagen bei einem Kauf, seien es der notarielle Vertrag bzw. der Mietvertrag selbst oder die Teilungserklärung, die WEG-Protokolle, Wirtschaftspläne bzw. die Hausordnung.
In einem laufenden Vertragsverhältnis gilt es für einen Anwalt, diese Vereinbarungen auf ihre Wirksamkeit zu prüfen, anzuwenden, auszulegen und zugleich eine Lösung zu gestalten, die vorrangig das gegenseitige Miteinander weiterhin ermöglicht. Dabei sind die Kenntnis und der Rückgriff auf die umfangreiche instanz- und obergerichtliche Rechtsprechung für uns selbstverständlich. Selbstverständlich für uns ist ebenfalls die Kenntnis über die Besonderheiten einer Insolenz, deren Zahl immer noch stetig steigt. Wir stehen Ihnen deshalb auch zur Seite, wenn Sie von einer Insolvenz betroffen sind, gleich in welcher Position. Wir sichern Ihre Rechte auch in diesem Fall und beraten Sie über Ihre tatsächlichen Verpflichtungen.
Sollte in Ihrem Einzelfall ein weiteres Miteinander nicht mehr möglich sein, gilt es, die sauberste Trennung und Kündigung rechtlich sicher vorzubereiten, zeitnah durchzuführen und deren Abwicklung sodann entweder außergerichtlich oder gerichtlich zu begleiten.
Wir können Ihnen eine kompetente Beratung insbesondere in folgenden Bereichen anbieten:
- Gestaltung und Prüfung von privaten und gewerblichen Mietverträgen,
- Prüfung der notariellen Verträge und sonstigen Vereinbarungen im Rahmen des Erwerbs von Eigentum,
- Gewährleistungsrechte,
- Mietmängel und Mietminderung,
- Mietzins- und Kautionsansprüche insbesondere Abmahnung, Forderungseinzug, Sicherung, Zwangsvollstreckung,
- Nebenkostenabrechnung,
- Mieterhöhung und Mietwucher,
- ordentliche und außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses,
- Abwicklung des Mietverhältnisses,
- Schönheitsreparaturen,
- Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen,
- Räumung,
- Beratung von Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Beiräten, insbesondere:
- Vorbereitung von Versammlungen,
- Begleitung von Versammlungen,
- Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen,
- Prüfung von gegenseitigen Ansprüchen