bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen, Unterhaltsleistungen und Vorsorgebezügen
bei Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung, Kapitalvermögen, Spekulationsgeschäften, wenn diese Einnahmen insgesamt 9.000,00 € für Ledige und 18.000,00 € für Verheiratete nicht übersteigt.
Beantragen und Beraten bei:
Eigenheimzulage
Investitionszulage (nach §§ 3, 4 InvZulG 1999)
Sparzulage
Lohnsteuerermäßigung
Kindergeld
Weitere Leistungen:
Informationsgespräche über Vergünstigungen und steuerliche Vorteile
sofortige Errechnung Ihres Anspruches auf Rückerstattung
Prüfung des Steuerbescheides
automatischer Einspruch beim Finanzamt bei Abweichung
Überprüfung Ihrer monatl. Lohn -und Gehaltsabrechnung
Hilfe bei der Wahl Ihrer Steuerklasse
steuerliche Auswirkung der Riester-Rente
steuerliche Auswirkung der Rürup-Rente
Wahrnehmung der Interessen vor den Finanzgerichten