Ihre Lebenspartnerschaft in Beckum, die vor dem 01.10.2017 in der Bundesrepublik begründete Lebenspartnerschaften
Auch eine Lebenspartnerschaft kann vertraglich geregelt werden. In Beckum ist Petra Andrews als Fachanwältin für Familienrecht Ihre Ansprechpartnerin für eine individuelle Vertragsgestaltung und alle weiteren rechtlichen Belange. Lassen Sie sich kompetent beraten.
Eine Lebenspartnerschaft in Beckum, die vor dem 01.10.2017 begründet worden ist, wird durch die Regelungen zum Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt, wenn die Lebenspartner ihre Lebenspartnerschaft nicht in eine Ehe umgewandelt haben. Das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft enthält Regelungen zu den Wirkungen der Lebenspartnerschaft, zum Getrenntleben der Lebenspartner, zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft und auch zur Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe. Zu den näheren rechtlichen Bestimmungen einer Lebenspartnerschaft gebe ich Ihnen Orientierung und Sicherheit für Ihre Zukunftsplanung: Lassen Sie sich in Beckum fachanwaltlich beraten.
Wenden Sie sich bei Fragen zur Lebenspartnerschaft an meine Kanzlei in Beckum:
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Rechtsanwältin Petra Andrews
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Lebenspartnerschaftsgesetz für Sie in Beckum
Haben Sie sich schon einmal Gedanken zum Beispiel über das Erbrecht im Rahmen des Lebenspartnerschaftsgesetzes und für Ihre Lebenspartnerschaft in Beckum gemacht? Dies wird im §10 LPartG geregelt. Ich berate Sie ausführlich zu allen wesentlichen Aspekten.
Nach der aktuellen Gesetzesreform kann eine Lebenspartnerschaft in Beckum in eine Ehe umgewandelt werden. Lassen Sie sich jetzt individuell beraten.
Auch wenn die Lebenspartnerschaft einer Ehe nicht gleichkommt, gibt es doch Rechte und Pflichten, die wahrgenommen werden können bzw. müssen. Im Fall einer Trennung können Sie mit einem Partnerschaftsvertrag in Beckum umsichtig vorausschauend planen.