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Sozialrecht

Das Sozialrecht regelt in insgesamt 12 verschiedenen Büchern (SGB I – XII) die Beziehungen zwischen Staat und Bürgern im Rahmen von sozialen Leistungen. Besteht eine dauerhafte Krankheit oder Behinderung stellt sich immer die Frage nach einem Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Wir vertreten Ihre diesbezüglichen, im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung geregelten Interessen auch in diesem Rechtsgebiet sowohl im gerichtlichen Verfahren, als auch im vorgeschalteten Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren.

Auch für Fragen im Rahmen der Anerkennung einer Behinderung und die Durchsetzung der diesbezgl. Feststellungen und Leistungen, sowie Ihre Rechte aus der gesetzlichen Unfallversicherung, sei es etwa die Geltendmachung der Ansprüche als Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, sind hier bekannt und in Ihrem Sinne einzuordnen.

Durch das Sozialrecht wird das in Art. 20 des Grundgesetzes normierte Sozialstaatsprinzip für den Einzelfall geregelt. Durch gezielte staatliche Leistungen wie z.B. Renten-, Arbeitslosenunterstützung oder Sozialhilfe, sollen Notlagen des Einzelnen verhindert oder beseitigt werden. Das Sozialrecht hat zahlreiche Querverbindungen zu anderen Rechtsgebieten, z.B. dem Arbeitsrecht, Familienrecht und Steuerrecht.

Der wichtigste Bereich ist das im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch geregelte Sozialversicherungsrecht.