Arbeitsrecht
In einem Arbeitsverhältnis oder auch Anstellungsverhältnis zu stehen, ist für die meisten Menschen der Grundstein ihrer Existenz. Gerade in der heutigen Zeit, die von Arbeitslosigkeit, Wirtschaftskrise und „Pleiten“ geprägt ist, ist jeder einzelne auf seinen Arbeitsplatz umsomehr angewiesen.
Andererseits bleibt auch oft einem Arbeitgeber keine andere Wahl, als Personal abzubauen, um seinen Betrieb zu retten und um nicht alle Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit zu treiben. Aber gerade in diesen Fällen kann der Arbeitgeber nicht „einfach“ kündigen.
Wir übernehmen insbesondere die Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechtes. Dieser Teilbereich befasst sich gerade mit dem Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Demnach umfasst dies alle Belange des Arbeitsverhältnisses, letztlich vom ersten Kontakt – z.B. beim Vorstellungsgespräch – zwischen den Parteien, bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses; namentlich der Kündigung, von welcher Seite diese auch immer ausgesprochen worden sein mag.
Kündigung – was nun? Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie zunächst einmal versuchen, Ruhe zu bewahren.
Der erste Schritt nach Erhalt einer Kündigung sollte der zu Ihrer Agentur für Arbeit sein. Nehmen Sie Ihre Kündigung und teilen sie dort die Sachlage mit.
Als nächsten Schritt empfehlen wir den Weg zum Anwalt.
Wichtig ist insbesondere, dass Sie sich nicht zuviel Zeit lassen dürfen, bis sie rechtliche Schritte unternehmen. Vom Zeitpunkt des Erhalts der Kündigung bleiben Ihnen lediglich drei Wochen bis zur Klage (Prälkusion). Wurde bis dahin keine Klage eingereicht, ist die Kündigung wirksam, das bedeutet, Sie haben keinen Arbeitsplatz mehr!
Eine Kündigung darf – wie bereits oben dargestellt – nicht leichtfertig hingenommen werden; ebenso wenig darf eine solche leichtfertig ausgesprochen werden!
Zunächst einmal stellen sich viele Fragen, welche es zu beantworten gibt:
- Handelt es sich um eine außerordentliche (ggf. fristlose) oder um eine ordentliche Kündigung?
- Wurde eine betriebsbedingte, personenbedingte oder eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen?
- Ist für Ihren Betrieb das Kündigungsschutzgesetz überhaupt anwendbar?
- Hat Ihr Betrieb einen Betriebsrat oder eine Personalvertretung?
- Wurde dieser gehört, hatte sich dieser geäußert?
- Wieviel Jahre waren Sie in dem Betrieb tätig?
- Welche Vorkommnisse gab es während des Arbeitsverhältnisses?
Wie Sie anhand dieser Fragen sehen, ist eine Kündigung und der damit zusammenhängende Rechtsfall nicht „schnell“ geprüft.
In einem Rechtsstreit bzgl. einer Kündigung kommt es auf viele unterschiedliche Faktoren an, welche letztlich den Ausgang des Verfahrens beeinflussen und damit die Wirksamkeit oder die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen.