Lebenspartnerschaft vs. Ehe: Rechtliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten
In Deutschland stehen Paaren zwei Formen der rechtlichen Anerkennung ihrer Beziehung zur Verfügung: die Ehe und die Lebenspartnerschaft. Obwohl die Ehe für alle seit 2017 eröffnet wurde, bestehen weiterhin spezifische rechtliche Rahmenbedingungen für beide Beziehungsformen. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe in Deutschland, um Paaren bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Historische Entwicklung und rechtliche Anerkennung
Die Einführung der Lebenspartnerschaft im Jahr 2001 markierte einen Meilenstein für die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare in Deutschland. Diese war zunächst als Alternative zur Ehe gedacht, mit ähnlichen, aber nicht identischen Rechten und Pflichten. Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare im Jahr 2017 wurde ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung vollzogen. Seitdem können gleichgeschlechtliche Paare wählen, ob sie heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten, wobei neue Lebenspartnerschaften nicht mehr begründet werden können und bestehende in eine Ehe umgewandelt werden können.
Steuerliche und finanzielle Aspekte
Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung gibt es zwischen Lebenspartnerschaften und Ehen in Deutschland keine Unterschiede mehr. Beide Beziehungsformen profitieren vom Ehegattensplitting, was zu erheblichen steuerlichen Vorteilen führen kann. Auch im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht werden Lebenspartner und Ehepartner gleichgestellt, was bedeutet, dass sie von denselben Freibeträgen und Steuersätzen profitieren.
Adoption und Elternschaft
Vor der Eheöffnung für alle war die gemeinsame Adoption von Kindern durch Lebenspartner in Deutschland nicht möglich. Diese Beschränkung wurde aufgehoben, und seitdem bestehen bei adoptiven Elternschaften keine rechtlichen Unterschiede mehr zwischen verheirateten Paaren und Lebenspartnern. Allerdings können Lebenspartnerschaften, die nicht in eine Ehe umgewandelt wurden, weiterhin bestehen, was bedeutet, dass für diese Paare die gleichen Regeln zur Adoption und Elternschaft gelten wie für verheiratete Paare.
Auflösung der Partnerschaft
Die Auflösung einer Lebenspartnerschaft und die Scheidung einer Ehe folgen in Deutschland ähnlichen rechtlichen Verfahren. Beide erfordern einen Antrag beim zuständigen Familiengericht und sind an Voraussetzungen wie das Trennungsjahr gebunden. Die Regelungen zu Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht für gemeinsame Kinder gelten gleichermaßen für beide Beziehungsformen, wobei das Wohl des Kindes stets im Vordergrund steht.
Die rechtlichen Unterschiede zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe in Deutschland haben sich, insbesondere seit der Öffnung der Ehe für alle, weitgehend angeglichen. Für neue Paare besteht nun die Wahlmöglichkeit hauptsächlich zwischen der Eheschließung und der Umwandlung bestehender Lebenspartnerschaften in eine Ehe. Die Entscheidung für eine der beiden Formen sollte auf einer sorgfältigen Abwägung persönlicher, rechtlicher und finanzieller Überlegungen basieren. Eine Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht kann dabei wertvolle Unterstützung und Klarheit bieten.
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Rechtsanwältin Petra Andrews
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