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Steuerrecht

Im Bereich des Steuerrechtes beraten wir unsere Mandanten umfassend im Hinblick auf eine steuerliche optimierte Gestaltung von persönlichen und / oder unternehmerrischen Lebenssachverhalten. 

Daneben vertreten wir selbstverständlich die Interessen unserer Mandanten auch gegenüber den Finanzbehörden, Finanzgerichten und gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.

Insbesondere sind wir im Bereich des Steuerrechts auf folgenden Gebieten tätig:

  • allgemeine steuerliche Beratung und Konzeption
  • Fragen des Einkommen-, Körperschafts-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerrechts
  • Außensteuerrecht
  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer
  • Einsprüche und Rechtsbehelfe gegen Bescheide der Finanzbehörden
  • Prozessvertretung vor den Finanzgerichten