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Erbrecht/Erbschaftssteuerrecht

Das Erbrecht ist einerseits das Recht eines jeden einzelnen, Verfügungen im Hinblick auf den eigenen Todesfall zu treffen und gleichzeitig auch das Recht, Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu erben).

Andererseits bezeichnet der Begriff Erbrecht die gesetzlichen Regelungen, die die Erbfolge, die Rechtsfolgen, falls keine oder nur unzulängliche letztwillige Verfügungen getroffen werden, die Haftung der Erben, sowie Möglichkeiten für erbrechtliche Gestaltungen betreffen, etc..

So umfassend die gesetzlichen Regelungen auch sind, in manchen Fallgestaltungen passen sie nicht oder entsprechen nicht den Interessen der Beteiligten. Dann müssen, soweit zulässig, alternative Lösungsmöglichkeiten gefunden werden.

Auch vor dem Todesfall können Verfügungen empfehlenswert sein. Hierzu gehören etwa Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.

Bei einer solchen letzwilligen Verfügung steht meist die Vorsorge für die nächsten Angehörigen im Vordergrund, aber z.B. auch die Sorge um den Fortbestand eines Unternehmens; steuerliche Aspekte sind zusätzlich zu berücksichtigen. Damit eine Regelung „nach Maß“ getroffen werden kann, ist fachkundige Beratung erforderlich. Ein Erbfall bringt nicht nur menschliche Belastungen mit sich, sondern häufig auch Streit unter den Erben oder mit denen, die gerne geerbt hätten. Hier ist eine sachliche, emotionslose Beratung und Vertretung der Beteiligten dringend geboten.

Wir beraten und vertreten Unternehmer und Privatpersonen, die ihre Unternehmens- bzw. Vermögensnachfolge regeln wollen oder selbst vom Tod einer Person betroffen sind.