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Mediation

Die Kanzlei Andrews ist stets um außergerichtliche Konfliktlösungen bemüht. Von daher ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, Ihnen auch die Möglichkeit der Mediation anzubieten.

Kennzeichnend für dieses Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung ist, dass der Mediator (Vermittler) die Konfliktparteien dabei unterstützt, selbst eine einvernehmliche Lösung ihres Problems zu erarbeiten. Nicht er entscheidet, wie die Lösung aussieht, sondern die Parteien. 

Der Mediator ist also weder Richter noch Schiedsrichter. Er konzentriert sich vielmehr darauf, als allparteilicher Vermittler durch seine spezielle Form der Gesprächsführung und Fragetechnik zu erreichen, dass die Konfliktparteien wieder oder erstmals eine sachliche Kommunikationsebene miteinander finden, auf der es möglich ist, Lösungen zu entwickeln. Niemand soll als Gewinner oder Verlierer das Verfahren verlassen. Vielmehr soll ein Ergebnis erzielt werden, das alle Beteiligten mit tragen.

Erreicht wird dies in erster Linie dadurch, dass die Konfliktparteien mit Hilfe der Vermittlers voneinander erfahren, welche Interessen sie eigentlich verfolgen. Im Konflikt selbst werden stets konträre Positionen vertreten. Dabei bleibt in der Regel unklar, warum jemand etwas will oder nicht will. Für eine Lösung ist daher kein Raum. Es geht nur darum, die eigenen  Position durchzusetzen. Sind aber die Interessen bekannt, die hinter einer Position stehen, so geht es nicht mehr um ein ?Ja? oder ?Nein? hinsichtlich einer Position, sondern um die Frage, wie ein Interesse befriedigt werden kann. Dies eröffnet die Möglichkeit, über neue Lösungswege nachzudenken. 

Dazu ein einfaches Beispiel: 

Zwei Schwestern streiten über eine Orange, die sie beide haben wollen. Schließlich kommen sie überein, die Frucht zu halbieren. Die eine nimmt nun die Hälfte, isst das Fruchtfleisch und wirft die Schale weg. Die andere wirft stattdessen das Innere weg und nutzt die Schale, weil sie damit einen Kuchen backen will. 

Betrachtet man nun nur die verschiedenen Positionen (‘ich will die Orange’) so bleibt in der Tat nichts anderes übrig, als die Frucht zu teilen, oder eine der Schwestern siegen zu lassen und ihr die gesamte Orange zu überlassen. Erforscht man jedoch vor der Entscheidung die Interessen der Beteiligten (‘Ich will das Fruchtfleisch essen’ und ‘ich will die Schale zum Backen’), so ergibt sich, dass es eine andere, optimale Lösung gegeben hätte: Die eine Schwester hätte die gesamte Schale, die andere das gesamte Fruchtfleisch essen können.

Vorteile der Mediation gegenüber einer gerichtlichen Konfliktlösung: 

  • Die Konfliktparteien erarbeiten die Konfliktlösung selbst.
  • Da das Ergebnis erst dann feststeht, wenn alle es akzeptieren, ist die Lösung langfristig tragfähig.
  • Kosten der Folgekonflikte entstehen nicht.
  • Das Verfahren ist nicht öffentlich, die Bearbeitung des Konflikts ist also ohne äußere Einflüsse (z.B. Medien) möglich. 
  • Geschäfts- /Geheimnisse gelangen nicht an die Öffentlichkeit.
  • Alle Konfliktparteien verlassen das Verfahren als Gewinner.

Für eine Mediation eignen sich insbesondere folgende Konfliktlagen:

  • Trennung und Scheidung von Ehe- oder Lebenspartner
  • interpersonelle Beziehungskonflikte gleich welcher Art
  • Erbauseinandersetzungen
  • Streitigkeiten unter Nachbarn
  • Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  • Streitigkeiten im Baugewerbe
  • Auseinandersetzungen im wirtschaftlichen Bereich zwischen Unternehmern und Unternehmen (Wirtschaftsmediation)

Mediation hat den Ausgleich unterschiedlicher Interessen und Standpunkte von Beteiligten eines Konfliktes durch Unterstützung eines spezifisch ausgebildeten Dritten, des Mediators zum Ziel.

Anders als die gerichtliche Konfliktlösung, in der es immer Sieger und Verlierer gibt, schafft Mediation idealer Weise die Win-Win-Situation, da die von den Konfliktparteien selbst erarbeitete Lösung auf ihrer Akzeptanz beruht.

Mediation ist zur Lösung aller Streitigkeiten geeignet und nicht auf das Familienrecht beschränkt. Mediation ist gleichermaßen im Erbrecht oder bei Nachfolgeproblemen effektiv, auch im Wirtschaftsrecht wenden Streitparteien mit Erfolg Mediation an.

Im Idealfall erarbeitet der Mediator gemeinsam mit den Beteiligten eine verbindliche, sämtliche Aspekte des Konflikts regelnde Vereinbarung, die im Familienrechtsstreit dem Gericht als den Streit abschließende Trennungs- und / oder Scheidungsfolgenvereinbarung vorgelegt wird. 

Wie funktioniert Mediation / Prinzipien?
Zunächst ist die Mitwirkung sämtlicher am Konflikt Beteiligter erforderlich. Dem Mediation kommt die Aufgabe zu, als Unparteiischer die Kommunikation in Gang zu setzen, ggf. Kommunikationsprobleme auszuräumen. Anregungen und Ideen zu fördern, um die, dem Konflikt zugrundeliegenden Interessen offen zu legen und ggf. durch Transformation auf eine höhere Ebene zu überwinden. Der Mediator ist weder Entscheider, noch Berater, die Konfliktlösung selbst ist ausschließlich Sache der Beteiligten.

Mediation setzt auf die Selbstverantwortung der Beteiligten, sie ist freiwillig, die Lösung beruht auf Konsens. Die Verhandlungen sind streng vertraulich. Ist der Mediator zugleich Anwalt, unterliegt er zugleich den strengen Schweigeverpflichtungen seines Berufsrechts. Auch der Anwaltsmediator agiert in dieser Funktion nicht als Interessenvertreter, sondern er ist beiden Beteiligten zur strikten Unparteilichkeit verpflichtet. 

Chancen der Mediation?
Mediation bietet die Chance, Verletzungen zu vermeiden, die als Folge streitiger gerichtlicher Auseinandersetzungen eintreten. Mediation kann auf außerjuristische Gesichtspunkte Rücksicht nehmen, etwa die Familie und die Kinder. Mediation bietet die Aussicht auf das Fortbestehen von Familienbeziehungen auch nach der Scheidung. Diese Erkenntnisse hat sich der Gesetzgeber zu eigen gemacht und in § 135 FamFG den Familiengerichten vorgeschrieben, den Beteiligten eines Rechtsstreits eine außergerichtliche Beratung über Mediation in Anspruch zu empfehlen.