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Handels- und Gesellschaftsrecht

In Gesellschaften organisieren sich Personen, um gemeinsame Zwecke insbesondere im Berufs- und Wirtschaftsleben zu verfolgen. Die in der Praxis häufigsten Formen sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Personenhandelsgesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) und offene Handelsgesellschaft (OHG) sowie die Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG).

Das Gesellschaftsrecht regelt Gründung, Personenwechsel, Streitentscheidung zwischen Gesellschaftern sowie zwischen ihnen und der Gesellschaft, Strukturveränderungen sowie die Beendigung von Gesellschaften.

Wir beraten bei Ihrer Gründung, insbesondere im Rahmen der Gestaltung der Gesellschaftsverträge unter Einbeziehung steuerrechtlicher und wirtschaftlicher Gesichtspunkte. Weiterhin vertreten wir Gesellschafter und Unternehmen in Auseinandersetzungen über Beteiligungsrechte und – Pflichten.