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Forderungsmanagement

Zu einem erfolgreichen Geschäftsbetrieb gehört ein erfolgreiches Forderungsmanagement. 

Der Forderungsausfall durch nicht bezahlte Waren oder Dienstleistungen nimmt seit Jahren stark zu. Die Presse vermeldet regelmäßig eine steigende Zahl überschuldeter Haushalte, mit der Folge von Privat- und Firmeninsolvenzen. Je nach Ausmaß kann dies für den Gläubiger zu eigenen beträchtlichen Liquiditätsschwierigkeiten führen.

Doch wie gestaltet sich ein erfolgreicher Einzug dieser Forderungen? Wie ist am besten zu reagieren, wenn der Schuldner etwa mit Insolvenz droht? Existieren weitere Haftungsschuldner, wenn der Geschäftsbetrieb eingestellt oder übertragen wurde? Benötigt der Schuldner ggf. Unterstützung bei einer verweigerten Erstattung der Forderung durch seine Versicherung, etwa im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung? Sind geltend gemachte Minderungen oder Gewährleistungsrechte berechtigt? Oder wie gestaltet sich der Forderungseinzug gegen Erben, sollte der Schuldner verstorben sein?

Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung, der erforderlichen Hartnäckigkeit und Einfallsreichtum im individuellen Fall, damit Sie für Ihre Waren und Leistungen die entsprechende Vergütung auch erhalten.

Dazu gehört neben der schnellen Verschaffung eines Titels, der eine Zwangsvollstreckung über 30 Jahre ermöglicht, auch die rechtzeitige und wirksame Absicherung der Forderung mittels Bürgschaften, Abtretungen oder sonstigen Sicherheiten. Dabei kann insbesondere unsere insolvenzrechtliche Kompetenz das entscheidende Fünkchen Vorsprung bedeuten, damit auch im Falle einer Insolvenz noch die bestmögliche Befriedigung erreicht wird.

Selbstverständliche beraten wir Sie auch, ob sich nach Prüfung der Schuldnersituation der Forderungseinzug im speziellen Fall rentiert, damit Sie nicht unnötig gutes Geld Schlechtem hinterher werfen. Nicht zuletzt verhindern wir rechtzeitig den Eintritt der Verjährung.

Sollten Sie uns mit einem regelmäßigen Forderungseinzug beauftragen, besteht selbstverständlich Spielraum hinsichtlich der Vereinbarung über die anfallenden Kosten.